Neue Anforderungen durch das Nachweisgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2022 die Änderungen zur Neufassung des Nachweisgesetzes (NachwG) beschlossen. Das Gesetz ist am 1. August 2022 in Kraft treten und von allen Arbeitgebern zu beachten. Verstöße gegen das Gesetz sind nunmehr – anders als bisher – mit maximal EUR 2.000,00 pro Fall bußgeldbewehrt. Anlass genug, um das NachwG zu beachten!

In unserer aktuellen Mandanteninformation zeigt unser Arbeitsrechtsdezernat die wichtigsten Anforderungen und Konsequenzen auf.

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Geschäftsgeheimnisschutz im Arbeitsrecht

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Unrichtige Aussagen im Prüfbericht des Rechnungshofs - Handlungsmöglichkeiten