Neues zur Erhebung einer Bettensteuer durch Städte und Gemeinden

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. März 2022 (Az.: 1 BvR 2868/15 u.a.) grundlegende Aussagen zur sog. Bettensteuer getroffen. Städte und Gemeinden dürften sich nun über zusätzliche Einnahmequellen freuen.

In unserer aktuellen Mandanteninformation stellen Madlen Kirschner und Jörn Hildner die wichtigsten Eckpunkte dieser Entscheidung in kompakter Form dar.

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Beitrag von Dr. Lotz zu Zahlungszusagen in der NJW 24/2022

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Neues zum sozialversicherungsrechtlichen Status eines GmbH-Geschäftsführers